Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
- Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Möbel Walter GmbH (im Folgenden Verkäufer) und dem Kunden (im Folgenden Käufer) gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Für den Fall der etwaigen Unwirksamkeit oder wirksamen Abänderung einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen gleichwohl wirksam.
§ 2 Vertragsschluss
- Preisangaben in Werbeprospekten oder im Ladengeschäft stellen keine rechtsverbindlichen Angebote des Verkäufers zum Vertragsschluss dar.
- Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware und bei einem finanzierten Kauf an sein Vertragsangebot (Bestellung) drei Wochen gebunden. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
Der Vertrag kommt schon vor Ablauf der Dreiwochenfrist zustande, wenn
• der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wird, oder
• der Verkäufer schriftlich die Annahme des Vertragsangebots (der Bestellung) erklärt oder
• der Verkäufer Zahlungen auf den Kaufpreis annimmt.
- Bei vorrätiger Ware ist der Käufer an sein Vertragsangebot (Bestellung) zwei Werktage gebunden, sofern kein finanzierter Kauf vorliegt (siehe Ziff. 2.). Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
Der Vertrag kommt schon vor Ablauf der Zweitagesfrist zustande, wenn
• der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wird, oder
• der Verkäufer schriftlich die Annahme des Vertragsangebots (der Bestellung) erklärt oder
• der Verkäufer Zahlungen auf den Kaufpreis annimmt.
- Alle etwaigen Nebenabreden sowie nachträglichen Ergänzungen und Änderungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
§ 3 Änderungsvorbehalt
- Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass ausdrücklich eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
- Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
- Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
- Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßen bleiben vorbehalten.
§ 4 Lieferbedingungen
- Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer dem Verkäufer zunächst eine angemessene Nachlieferfrist zu gewähren. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ist erst nach erfolglosem Ablauf der gesetzten angemessenen Nachlieferfrist möglich. In den Fällen des § 323 Abs. 2 BGB ist eine Nachlieferfrist entbehrlich.
- In jedem Fall bleibt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung des Verkäufers vorbehalten. Dies gilt auch, soweit Teile der Produkte oder Vorprodukte von Dritten bezogen werden und insbesondere für Verzögerungen oder Nichtlieferung von Waren, die aus dem Ausland bezogen werden. Der Verkäufer ist bei unterbliebener Selbstbelieferung zum Vertragsrücktritt berechtigt. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist das Rücktrittsrecht des Verkäufers auf den Fall beschränkt, dass eine Selbstbelieferung unterbleibt, wenn mit einem Dritten ein konkreter Vertrag über die Lieferung von Produkten geschlossen wurde, der in unmittelbaren Verhältnis zu der Bestellung des Käufers steht. In einem solchen Fall erhält der Käufer unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet. In jedem Fall besteht ein Rücktrittsrecht nur, sofern das Unterbleiben der Selbstbelieferung nicht im Verantwortungsbereich des Verkäufers liegt.
§ 5 Zahlungsbedingungen
- Die Preise sind Festpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Weiter vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, wie z. B. Dekorationsarbeiten oder Montagearbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Wenn nicht anders vereinbart sind unsere Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.
- Der Käufer kann gegen unsere fälligen Zahlungsansprüche nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder in einem Rechtsstreit entscheidungsreif feststehende Gegenforderungen aufrechnen. Hinsichtlich zu unseren fälligen Zahlungsansprüchen synallagmatischen Gegenforderungen ist eine Aufrechnung uneingeschränkt möglich.
- Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers ein, die befürchten lässt, dass die Bezahlung gefährdet wird, oder werden solche bereits vor Vertragsabschluss vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt, so erfolgen weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung. Entsprechendes gilt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Ferner können wir in diesem Fall die sofortige Bezahlung sämtlicher offener Rechnungen aus der Geschäftsbeziehung verlangen, auch wenn die Rechnungsbeträge zuvor ganz oder teilweise gestundet oder durch Wechsel bezahlt waren.
§ 6 Gewährleistung
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nichts anderes geregelt ist.
Schadensersatzansprüche stehen dem Käufer nur nach Maßgabe von § 7 zu.
§ 7 Schadensersatzansprüche des Käufers
- Für Schäden haftet der Verkäufer lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Verkäufer, eines gesetzlichen Vertreters des Verkäufers oder eines Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.
- In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Verkäufers der Höhe nach auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
- Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Schadensersatzanspruch des Verkäufers
Steht dem Verkäufer ein Schadensersatzanspruch gegen den Käufer zu, kann der Verkäufer als Schadensersatzpauschale 25 % des Kaufpreises ohne Abzüge fordern. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
Dem Verkäufer bleibt vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB verbleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Käufer bestehenden Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen, im Eigentum des Verkäufers. Bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB behält sich der Verkäufer das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Dritten zu veräußern oder sonstige, das Eigentum des Verkäufers gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Ist der Käufer jedoch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so ist er zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. In diesem Fall tritt der Käufer bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
Die dem Verkäufer zustehenden Sicherungen werden freigegeben, soweit ihr Wert den Wert der zu sichernden Forderung um mehr als 25 % übersteigt.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit dem Verkäufer bestehenden Geschäftsbeziehungen ist 92318 Neumarkt, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist Neumarkt. i.d.OPf., soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.
92318 Neumarkt – Holzheim, Stand Januar 2024